Ethik-Wissenschaftler im Auftrag des Verkehrsministeriums sehen noch viele Fragen beim autonomen Fahren

Im Auftrag der Bundesregierung hat eine Ethikkommission für das Bundesverkehrsministerium ein Gutachten zum autonomen Fahren erstellt. Gleichzeitig haben diese auch untersucht, was es heißt, wenn der Fahrer künftig kurzzeitig oder sogar dauerhaft die Kontrolle über sein Fahrzeug abgibt. Sie kommen zu dem Schluss: Es gilt etliche Akzeptanz-, Rechts-, Sicherheits-, Infrastruktur- und Risikofragen zu klären.

Der wissenschaftliche Rat sieht potenzielle Vorteile im autonomen Fahren. So könnten Taxiunternehmen oder Nahverkehrsbetriebe ohne Personal preiswerte und rentable Transporte anbieten. Die Kapazitäten auf den Straßen dürften sich um bis zu 40 Prozent erhöhen und der Verkehr könnte insgesamt zunehmen. Bei diesen Veränderungen würde sich auch die Stadtplanung komplett ändern. Zum einen gäbe es mehr Platz, da weniger ruhender Verkehr weniger Parkplätze benötigen würden. Zudem regen die Experten neue Straßenkategorien an, z.B. Straßen in denen 50 Kilometer zwischen Orten gefahren würde, 30 Kilometer auf Straßen mit Mischverkehr und Vorrang für Autos in Städten und höchstens 20 Kilometer auf Erschließungsstraßen, ohne Vorrang für Autos, so berichtete das Handelsblatt. Auf der Autobahn würden Lkw wie an einer Perlenkette vernetzt fahren, während der bisherige Fahrer an Bord andere Aufgaben übernimmt, zum Beispiel Waren disponiert bzw. Termine abstimmt, so das Gutachten. In der Stadt wiederum könnten vollautomatisierte fahrende Rollcontainer unterwegs sein.

Bis es so weit ist gilt es, die Haftung zu klären. Mit zunehmender Automatik würde sich die Haftung mehr auf die Hersteller der Fahrzeuge verlagern, wie die Experten in ihrem Gutachten schreiben. Diese Haftungskonstellation wird vermutlich dazu führen, dass, sobald die technischen Möglichkeiten gegeben sind, Hersteller und Betreiber darauf drängen werden, dass sich die Fahrzeuginsassen von der Führung des Fahrzeugs zurückziehen, so das Gutachten. In diesem Fall muss allerdings das Haftungsrisiko auch auf den Hersteller des Fahrzeugs übergehen. 14 Experten, darunter Philosophen, Informatiker, ein Geistlicher, Verbraucherschützer, aber auch Vertreter der Autohersteller hatten in 5 Arbeitsgruppen die ethischen, technischen, rechtlichen und datenschutzrelevanten Fragen diskutiert, die sich aus dem autonomen Fahren ergeben könnten.

Die Kommission konnte sich auf folgende Grundsätze verständigen:
Eine Maschine muss Entscheidungen fällen können, sonst ist sie nicht autonom. Der Mensch aber muss eigenverantwortlich bleiben und sicherstellen, dass alles in der Abwägung der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit der Anderen geschieht. Auch war sich die Kommission einig, dass das System nicht in jedem Fall das Leben der Insassen retten darf, wenn das Leben Dritter gefährdet werde. Außer Frage stand auch, dass der Sachschaden immer vor dem Personenschaden komme und nie zur Wahl stünde, welcher Mensch aufgrund bestimmter Merkmale Opfer wird.

Auch auf den Tierschutz muss Rücksicht genommen werden, da dies als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Die Kommission stellte auch klar: Der Mensch übergibt die Verantwortung nie an die Maschine, sondern an Menschen, die die Technik hergestellt hätten. Entsprechend muss vor allem der Hersteller haften. Zurzeit sind die Hersteller weitestgehend von der Haftung freigestellt. Dieses Gesetz muss grundlegend überarbeitet werden, um den Anforderungen des autonomen Fahrens gerecht zu werden.

Hinzukommen noch erhebliche datenschutzrechtliche Fragen, die zu klären sind. Entwickelt sich das Auto zum rollenden Smartphone und kommuniziert auch noch vernetzt mit anderen Personen oder Maschinen? Deshalb muss der Autoführer Herr über seine Daten bleiben, so die Kommission. Die Autohersteller wollen diese Daten, die das Auto sammelt, allerdings vermarkten, sodass die Eigentumsrechte an den Daten dieser Idee entgegenstehen könnte. Neben diesen Abwägungen, zeigte die Kommission noch andere Ansätze auf, die es zu bedenken gilt, wenn das autonome Fahren einmal möglich wird.

Der Weg zum völlig autonom fahrenden Fahrzeug ist noch weit, wie diese Gruppe selbst feststellte. 3 Testfahrten gab es, einmal sogar mit einem Fahrzeug bei dem das System auf der Autobahn übernahm. Bei den anderen beiden Fahrzeugen hingegen gab es noch Probleme, sogar ein Softwareabsturz fand bei einem Fahrzeug statt, das anschließend per Hand zurückgefahren werden musste. Einen Führerschein zu besitzen, könnte auch in Zukunft für den Mitfahrer angebracht sein, wenn man sein autonomes Auto nicht am Straßenrand stehen lassen will.