Belgien schafft Super E5 ab

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet den Inverkehrbringer von fossilen Otto- und Dieselkraftstoffen mit Hilfe von Biokraftstoffen die Treibhausgasemissionen zu mindern. Bis 2016 galt ein Treibhausgasminderungssatz von 3,5 Prozent. Ab dem Jahr 2017 wird diese Quote auf 4 Prozent erhöht und ab dem Jahr 2020 auf 6 Prozent. Für den Fall, dass diese Treibhausgasquote nicht erreicht wird, wird eine Pönale (Strafsteuer) fällig.

Des Weiteren will der Gesetzgeber ab 2017 eine Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe einziehen. Zielsetzung dieser verschärften Richtlinie ist es, dass mehr Biokraftstoffe der zweiten Generation (aus Bioabfällen) statt aus Biokraftstoffen der ersten Generation (der Frucht) hergestellt werden. Hiermit will der Gesetzgeber aus der Tank-Teller-Trog-Diskussion herauskommen. Doch Bioprodukte der zweiten Generation sind in ausreichender Menge zurzeit noch nicht verfügbar, sodass für die Mineralölwirtschaft und damit für die Kunden auf jeden Fall eine höhere Pönale fällig wird.

Als der Gesetzgeber diese Treibhausgasminderungsziele erließ, ging er davon aus, dass die Kunden zu 90 Prozent Super E10 tanken würden. Die Einführung von Super E10 in Deutschland im Jahr 2011 war aber bekanntlich ein reines Desaster. Heute tanken nur 12 Prozent aller Vergaserkraftstoffkunden Super E10 und dies, obwohl Super E10 preiswerter ist und seit 2011 nur Fahrzeuge in den Markt kamen, die zu 100 Prozent Super E10 tanken können. Der Gesetzgeber hatte auch nicht den Mut, Super E5 zu verbieten und Super E10 gesetzlich verbindlich vorzuschreiben.

Unser Nachbar Belgien hat zum 01.01.2017 Super E5 aus dem Markt genommen und flächendeckend durch Super E10 ersetzt. Wenn alle Kunden Super E10 tanken müssen, sind die vorgegebenen Treibhausgaswerte zu erreichen und deshalb geht Belgien diesen Weg. Einen Weg, der in Deutschland im Wahljahr nicht zu erwarten ist.

Das Paradoxe an der neuen Situation ist, dass der Gesetzgeber durch die begrenzte Anrechnung der fossilen Biokraftstoffe bewirken wird, dass der Bioanteil in den Kraftstoffen weiter abnimmt. Biokraftstoffe sind in der Anschaffung teurer als Kraftstoffe auf Mineralölbasis. Wenn fossile Biokraftstoffe der ersten Generation nicht mehr in vollem Umfange auf die Treibhausgasquote angerechnet werden, warum soll dann die Mineralölindustrie den fossilen Kraftstoffen dieses teure Produkt beimischen?

Das Ganze gleicht schon einem Schildbürgerstreich. Solange es keine Biokraftstoffe der zweiten Generation in ausreichendem Umfang gibt, macht es keinen Sinn, Biokraftstoffe der ersten Generation bei der Anrechnung der Treibhausgasemissionen zu limitieren. Da auch nicht erkennbar ist, dass der Anteil der Super E10-Tanker steigen wird, braucht der Gesetzgeber auch keine Angst um die Tank-Teller-Trog-Diskussion zu haben.

Zudem ist die Gesetzeslage auch rechtlich bedenklich. Der Gesetzgeber verlangt Treibhausgasminderungswerte von der Mineralölwirtschaft, die gar nicht zu erreichen sind. Dafür, dass man diese Ziele gar nicht erreichen kann, verhängt der Gesetzgeber eine Strafsteuer, die sogenannte Pönale. Dass man für etwas bestraft wird, was man ohnehin nicht schaffen kann, erschließt sich dem normaldenkenden Bürger nicht. Vor diesem Hintergrund ist die Abschaffung von Super 95 in Belgien nur konsequent.