Landesregierung RLP prüft das Brand- und Katastrophenschutzgesetz in Hinblick auf Notstromaggregate an Tankstellen und in Tanklagern
Komplexität der Lieferkette für Treibstoffe ohne Stromversorgung wird unterschätzt Das Land Rheinland-Pfalz prüft zur Zeit im Landesgesetz für Brand- und Katastrophenschutz, Tanklager und gewisse Tankstellen dazu zu verpflichten, Notstromaggregate vorzuhalten, um im Falle eines längeren Stromausfalls den Brand- und Katastrophenschutz mit Kraftstoffen versorgen zu können. Hierbei unterschätzt die Landesregierung allerdings die Komplexität der Tankstellenversorgung in [...]