EU-Kommission prüft 10 Prozent der Parkflächen für E-Tanksäulen vorzuschreiben:
Wie aus Brüssel zu hören ist, prüft die EU Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf nicht öffentlichen Parkplätzen vorzuschreiben. Auf neu zu errichtenden gewerblichen Parkplätzen mit mehr als 10 Stellplätzen, soll ab 2020 auf jeder zehnten Stellfläche verpflichtend eine E-Ladesäule eingerichtet werden, so berichtet die Lebensmittelzeitung im September. Das Gleiche soll für Parkplätze gelten, wenn das dazugehörige Gebäude einer größeren Renovierung unterzogen wird.
Der europäische Handelsverband hat sich hierüber bereits beschwert. „Die durchschnittliche Einkaufszeit in den Verbrauchermärkten reicht nicht, um den Akku voll zu tanken, es sei denn, es handelt sich um eine Schnellladesäule, die aber rund
30.000 Euro kostet“, so der Verband in seiner Stellungnahme. Zudem sei fraglich, ob das jeweilige Stromnetz über genug Leistung verfüge. Schnelllader könnten durchaus 22 kW pro Stunde fressen. Vier solcher Tankstationen auf einem Supermarktparkplatz entsprechen damit der Leistung, die nötig ist, um einen Supermarkt im gleichen Zeitraum überhaupt zu betreiben. Der Verband merkt an: „Allzu oft wird den Händlern quasi eine öffentliche Funktion zugeschrieben, etwa auch bei der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte.“ Es sei für die Branche unklar, warum der Einzelhandel die Rechnung für den ökologischen Wandel zahlen solle.