Die Automobilindustrie schaut neidvoll auf Apple und Co., da diese mit den Bewegungs- und Gewohnheitsdaten ihrer Kunden viel Geld verdienen. In dieser Welt möchten die Autobauer unbedingt mitmischen.

Warum soll das Auto nicht auch Datenlieferant wie ein Mobiltelefon werden. Diese Frage stellt sich die Automobilindustrie. Volkswagen möchte diesen Markt für sich haben. Aus diesem Grund hat sich laut Handelsblatt Volkswagen aus der gemeinsamen Datenplattform vom Verband der Automobilindustrie (VDA) verabschiedet. Der VW Konzern hofft auf politische Hilfe und will über die EU-Kommission ein sogenanntes „Level Playing Field“ schaffen. Was für Smartphones gilt, soll auch für die Autos von Volkswagen und Co. gelten.

Wie es genau weitergeht, weiß zurzeit eigentlich noch niemand. Es ist nicht abzusehen, welche Daten ein Geschäft versprechen. Sind es Verkehrsdaten, Fahrzeugdaten oder personenbezogene Daten? Für Herstellerzulieferer wäre es etwa interessant zu wissen, wie oft ein Fensterheber in einem Auto bedient wird. So könnte der Produzent die Lebenszeit über das Material anpassen. Stauprognosen bei erhöhtem Verkehrsaufkommen haben nur einen begrenzten zeitlichen Nutzen. Versicherungen interessiert das Fahrverhalten, um individuelle Risiken besser in den Tarifen abzubilden. Gerade beim autonomen Fahren werden zukünftig unzählige Daten anfallen. Auch dies ist einer der Gründe, warum die Automobilindustrie so stark am autonomen Fahren interessiert ist.

Gleichzeitig wollen die Autobauer auch Ansprechpartner Nummer 1 ihrer Kunden bleiben. Deshalb schlägt der europäische Automobilverband ACEA vor, dass der Automobilkunde den Automobilherstellern die Zustimmung erteilt, wenn ein Dritter auf diese Daten zurückgreifen will. Dies liest sich wie die Geschäftsbedingung für den neuen App-Store der Autobauer, so das Handelsblatt in seinem Artikel. Der ADAC lehnt herstellereigene Plattformen für Fahrzeugdaten ab und plädiert für eine Telematikplattform. So könnten alle Daten und Funktionen, die über Fernzugriff auf das Fahrzeug für den Fahrzeughersteller nutzbar sind, auch von unabhängigen Dienstleistern genutzt werden, so der Technikpräsident des ADAC. Der Fahrer oder Fahrzeugeigentümer müsse entscheiden können, mit welchen Dienstleistern er seine Fahrzeugdaten teilt oder eben auch nicht teilen will.

Das Bundesjustizministerium hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum autonomen Fahren bereits klargestellt, dass der Fahrzeughalter seine Souveränität über die Daten, die sein Fahrzeug einsammelt, behalten muss. Autobauer dürften in ihren Geschäftsbedingungen nicht festlegen, dass der Halter auf seine Datenhoheit verzichtet, wenn er das Fahrzeug kauft. Auch müsse der Hersteller ermöglichen, dass der Halter Daten selbst speichert und über offene Schnittstellen, etwa zu einem Datentreuhänder übermittelt.

Wahrscheinlich werden die Hersteller den Datenpool der Autos Drittanbietern öffnen müssen und keine Exklusivität über diese Daten behalten. Letzteres wäre gegen den europäischen Wettbewerbsgedanken.