Hohe Strafzahlungen könnten 2025 für die Hersteller fällig werden

Ab 2025 gelten für die Autohersteller verschärfte CO2-Flottengrenzen. Der Grenzwert für den CO2-Ausstoß liegt derzeit bei 115,1 Gramm pro Kilometer und Fahrzeug. 2025 sinkt der Grenzwert auf 93,6 Gramm. Die Hersteller können ihre Flottenwerte beeinflussen, indem sie etwa mehr E-Autos oder Verbrenner mit weniger Emissionen verkaufen. Hersteller, die dieses Ziel verfehlen, müssen entsprechende Strafzahlungen nach Brüssel leisten. Ursprünglich waren die Hersteller und die Politik davon ausgegangen, dass die Verbraucher sich immer mehr zur E-Mobilität hinwenden und somit – bei einem entsprechend hohen Anteil bei den Neuzulassungen – der CO2-Wert von 93,6 Gramm zu erreichen wäre. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der durchschnittliche CO2-Ausstoß bei den Neuwagen ist in Deutschland in 2024 gegenüber 2023 wieder gestiegen.

Da die E-Fahrzeuge nicht die nötige Resonanz finden, setzen die Automobilhersteller verstärkt auf Hybridmotoren, die beim Verbraucher besser ankommen. Wenn der CO2-Ausstoß in 2025 gegenüber 2024 bei den Neuzulassungen nicht nachhaltig sinkt, drohen den Kfz-Herstellern bis zu 15 Milliarden Euro Strafzahlungen. Aus diesem Grund fordert der Europäische Verband der Automobilhersteller ACEA: „Wir müssen weg von Deadlines und Strafzahlungen.“ Ihr Präsident Luca de Meo erklärt, dass die Autobranche in einer schwierigen Phase stecke und die Konkurrenz aus China und den USA zunehme. Zugleich habe sich der E-Autoabsatz in Europa nicht so entwickelt wie erhofft. Seine Firma Renault stelle gerade die Budget-Planung für 2025 auf. Er müsse für die Strafzahlungen Rückstellungen bilden. „Das sind Ressourcen, die nicht investiert werden können“, so der Verbandschef. BMW sieht die Sache entspannter. Deren Vorstandschef Oliver Zipse erklärte in der Automobilwoche: „Wir kennen die Ziele für 2025 seit dem Jahr 2019.“ Entsprechend habe man die eigene Modellpolitik ausgerichtet.

Es bleibt spannend, ob die EU wie versprochen binnen einhundert Tagen den ursprünglichen Green Deal in den neuen Clean Industrial Deal umwandelt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit mit dem Klimaschutz in Einklang zu bringen. Auch der deutsche Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte im Dezember in Brüssel dafür geworben, die CO2-Reduktionsziele über einen längeren Zeitraum zu strecken. Die Strafzahlungen könnten durch Übererfüllung der Ziele im Folgejahr verringert werden. Ob eine Nichterfüllung des CO2-Ausstoßes in einem Jahr bereits im Folgejahr wieder ausgeglichen werden kann, ist allerdings fraglich. Man wird sehen, wie diese Diskussionen weitergehen.