Kommentar
Wie dem O.M.R. Argus zu entnehmen war, will die Bundesregierung Diesel mit bis zu 10 Prozent Biodieselanteil, reines HVO und E-Fuels flächendeckend zum Vertrieb an Tankstellen zulassen, insofern sie bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen.
Mit der Umsetzung von B10 folgt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie, die bis spätestens Ende 2024 auszuführen ist. Problematisch hierbei ist: B7 soll als Schutzsorte bestehen bleiben und muss, wenn B10 angeboten wird, dem Kunden als zusätzliche Alternative angeboten werden.
Letzteres würde bedeuten, dass, wenn Tankstellen B10 anbieten, diese auch B7 vorhalten müssten. Das sieht mal wieder nach einem politischen Tollhaus aus. Als 2011 in Deutschland E10 eingeführt wurde, wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass E5 als Referenzsorte weiter vorgehalten werden muss. Frankreich ging einen ganz anderen Weg und schaffte E5 kurzerhand ab und alle Kunden, die statt E10 Kraftstoffe ohne Ethanol tanken wollten, mussten auf Super plus zurückgreifen.
Hierzu noch eine andere Anmerkung:
In Deutschland wird auch im Jahr 2023 weiter E5 Benzin neben E10 Benzin angeboten. In 20 anderen EU-Ländern gibt es nur noch E10. Es wird auch immer schwieriger E5 in ausreichendem Maße ab Raffinerie zu beschaffen, da die umliegenden ausländischen Raffinerien in keiner Weise mehr auf die Produktion von E5 eingestellt sind. Doch selbst wenn man jetzt E5 abschaffen würde, würde dies die Problematik von zwei Dieselsorten nicht lösen. Die freiwerdende E5-Tankkapazitäten würden gebraucht, um eine entsprechende Bevorratung an den jeweiligen Tankstellen mit E10 zu sichern. Das heißt, wenn B7 und B10 gleichzeitig angeboten werden sollten, so geht dies nur, wenn neue Tankkapazitäten eingebaut würden. Die Problematik der Lagertanks trifft nicht nur die Tankstellen, sondern auch die Tankläger.
Der ganze Aufwand wäre nicht erforderlich, wenn erst einmal mit den Automobilverbänden geklärt würde, ab welcher Motorengeneration der Dieselfahrzeuge diese ohne Änderungen an den Motoren statt B7 zukünftig B10 tanken können. Eventuell sind auch nur kleine Eingriffe an den Motoren erforderlich, was auch abzufragen wäre.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, den jeweiligen Tankstelleneigentümern zu überlassen, ob sie B10 oder B7 anbieten, statt eine Referenzsorte vorzuschreiben. Einerseits will die Bundesregierung und die EU über das Verbrennerverbot ab 2035 erreichen, dass die Tankstellen mit fossilen Kraftstoffen in den nächsten Jahren sukzessive aus dem Straßenbild verschwinden. Andererseits sollen die Tankstellen Mitte 2025 wieder in neue Tanks investieren, wohlwissend, dass viele Stationen zwischen 2025 bis 2035 mit dem geplanten Hochlauf der E-Mobilität der Bundesregierung von 15 Millionen Stromern im Jahr 2030 obsolet werden. Diese werden noch schneller vom Straßenbild verschwinden, wenn neben der Referenzsortenpflicht für B7 zudem die Errichtung einer E-Tankstelle zur Pflicht für jede Straßentankstelle wird, wie es vor ein paar Monaten noch im Bundeskabinett besprochen wurde.