Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass alle Tankstellen in Deutschland in den nächsten fünf Jahren Schnellladesäulen einrichten müssen.

Ausnahmen soll es für „kleine“ Tankstellen geben. An dieser Stelle stellt sich schon die erste Frage. Sind kleine Tankstellen dann klein, wenn sie wenig Kraftstoffabsatz machen und was ist ein kleiner Kraftstoffabsatz? Oder sprechen wir hier von räumlich kleinen Tankstellen? Viele Tankstellen haben gar keinen Platz, eine solche Ladesäule vorzuhalten.

Warum sollen Tankstellen überhaupt in eine solche gesetzliche Zwangspflicht aufgenommen werden? Zurzeit ist es auch keiner Tankstelle vorgeschrieben, welche Kraftstoffprodukte sie anbietet. Ob sie Erdgas oder Autogas in ihr Portfolio aufnahmen, stand ihnen in der Vergangenheit absolut frei. Außerdem stellt sich die Frage, was ist aus Gesetzgebersicht eine Schnellladesäule? Sind dies 50, 120, 150 oder gar 350 kW? Wird der Stromlieferant verpflichtet, die entsprechenden Leitungen und Leistungen auf eigene Kosten rechtzeitig zur Tankstelle zu legen oder sollen diese Zwangsinvestitionen vom Tankstellenunternehmer erbracht werden? Ein Bauzwang für die Tankstellenbetreiber würde auch bedeuten, dass es keine wirklichen Verhandlungsmöglichkeiten mit diversen Strom- und Zapfsäulenlieferanten gäbe, denn diese können sich darauf verlassen, dass jede Tankstelle investieren muss.

Wen spricht der Gesetzgeber eigentlich an? Soll dem Grundstückseigentümer eine Pflicht auferlegt werden, dem Tankstellenbetreiber vor Ort oder den Kraftstofflieferanten? Viele Tankstellen stehen auf gepachteten Grundstücken und in diesen Pachtverträgen wird dem Pächter in der Regel nur erlaubt auf dem Grundstück eine Tankstelle zum Vertrieb von Mineralölprodukten zu betreiben. Das Recht auf dem gepachteten Gelände jetzt noch eine E-Säule aufstellen zu dürfen, müsste folglich erst einmal mit dem Grundstückseigentümer abgesprochen werden.

Es stellt sich die generelle Frage, warum eine solche rechtliche Verpflichtung nur den Tankstellen auferlegt werden soll. Warum werden nicht alle Verbrauchermärkte, alle Behörden, alle Bürogebäude, alle öffentlichen Parkplätze und Parkgaragen dazu zwangsverpflichtet, mindestens eine Schnellladesäule aufzustellen? Zudem sagt der Gesetzgeber nicht, wer das Ganze bezahlen soll. Normalerweise gilt der Satz: „Wer die Musik bestellt, bezahlt.“ Dass diese Maßnahmen aus dem Sonderfond für Klimaschutz bezahlt werden, steht jedoch nicht im Protokoll des Koalitionsausschusses. Alle namhaften Studien weisen darauf hin, dass 80 Prozent der Ladeleistung zu Hause oder am Arbeitsplatz erfolgen wird. Der Preis an den Schnellladesäulen wird den Kunden, trotz einer geringeren Verweildauer, aufgrund der hohen Investitionen in der Regel viel zu hoch sein, um dort zu laden. Der Betrieb von Ladesäulen ist auf Basis der heutigen Fakten kein wirtschaftliches Geschäft und warum den Tankstellen so hohe Investitionen mit hohen wirtschaftlichen Verlusten aufgezwungen werden sollen, steht ebenfalls nicht im Beschluss des Koalitionsausschusses.