Die einen klagen es sei zu wenig, die anderen sagen es ist zu viel
Am 20.09.2019 hat das Klimakabinett der Bundesregierung Beschlüsse in einem Eckpunkte-Papier festgehalten, die, sofern sie entsprechend von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden, Gesetzeskraft erlangen sollen.
Die einzelnen Maßnahmen, die unsere Branche betreffen, sehen zurzeit wie folgt aus:
Kraftstoffe werden ab 2021 mit einem Preisaufschlag von 10 Euro pro Tonne CO2 belegt. Zwischen 2022 und 2025 wird dieser Preis jährlich um 5 Euro pro Tonne CO2 erhöht, sodass dieser Preis 2025 bei 35 Euro liegen wird.
Das heißt, die heutigen Kraftstoffpreise würden per 2021 um 3 Cent brutto teurer und ab den Jahren 2022 jährlich um 2 Cent, so dass bis 2026 die Kraftstoffpreise um ca. 12 Cent mit einer zusätzlichen CO2-Abgabe belegt würden. In der Folge wird der Kraftstoffpreis zwischen 2021 und 2026 um rund 11 bis 12 Cent je Liter teurer.
Hierfür soll ein nationaler Emissionshandel zunächst als Festpreissystem aufgebaut werden. Ab 2026 werden die CO2-Rechte in einem Preiskorridor von 35 bis 60 Euro pro Tonne CO2 auktioniert. Mit der EU-Kommission will die Bundesregierung über eine Erweiterung des EU-Emissionshandels auf alle Sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Verkehr etc.) sprechen, in die das nationale Handelssystem integriert werden soll. Letzteres wäre sehr wichtig, denn wenn nur Deutschland die CO2-Abgaben einführt und die Nachbarländer nicht, wird spätestens nach 2026 ein massiver Tanktourismus in unsere Nachbarländer erfolgen. Deutschland liegt im Zentrum Europas, sodass ein deutscher Alleingang bei der CO2-Steuer auf Mineralölprodukte entsprechende Folgen im grenznahen Raum, aber auch im Transitverkehr haben wird.
Als Ausgleich und Entlastung wird die Bundesregierung die Pendlerpauschale von 0,30 Euro auf 0,35 pro Kilometer ab dem zwanzigsten Kilometer – befristet bis 2026 – anheben. Gleichzeitig sollen die Stromkosten über eine Minderung der EEG-Umlage sinken. Diese soll 2021 um 0,2 Cent pro Kilowattstunde, 2022 um 0,5 Cent und 2023 um 0,625 Cent abgesenkt werden.
Die Förderung von E-Mobilität wird bis 2030 verlängert. Das betrifft zum einen die Dienstwagenbesteuerung und zum anderen die Kaufprämie für E-Fahrzeuge unter 40.000 Euro. Darüber hinaus soll die Ladeinfrastruktur deutlich verbessert werden.
Für die Luftfahrt wird eine Luftverkehrsabgabe in dem Ausmaß eingeführt, wie für die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Fernbahnfahrten notwendig ist.
Im Wärmebereich soll der Austausch von Ölheizungen beschleunigt werden. Ab 2026 sollen Ölheizungen dort nicht mehr zum Zug kommen, wo klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist.
Des Weiteren wird die Bundesregierung ein regelmäßiges Monitoring einführen und die Entwicklung der Jahresemissionen in den jeweiligen Bereichen, Gebäuden, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie etc. prüfen. Ein Expertenrat soll dies begleiten. Bis zum Jahr 2030 soll der erneuerbare Anteil am gesamten deutschen Strommix auf 65 Prozent steigen. Mit all diesen und vielen weiteren Maßnahmen, will die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 den CO2-Ausstoß um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 senken. Am Atomausstieg im Jahr 2022 und am Kohleausstieg im Jahr 2038 wird weiterhin festgehalten.