In Brüssel liegt seit einiger Zeit, genauer gesagt seit 2014, ein Gesetz vor, das den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe regelt. Tankstellen sollen verpflichtet werden, Kunden Kostenvergleiche verschiedener Kraftstoffe anzuzeigen. Dabei sollen die Preise auf eine Maßeinheit bezogen werden. Die Anzeige darf den Verbraucher nicht irreführen oder verwirren. Ziel ist es, dadurch die Sensibilisierung der Verbraucher für alternative Kraftstoffe zu erhöhen.

Hierzu wurde 2018 eine Durchführungsverordnung verabschiedet. Danach hat die Kommission der EU das Ziel, einen ungefähren Preisvergleich zwischen verschiedenen Kraftstoffoptionen (Strom, Wasserstoff, Erdgas) zu ermöglichen, um künftige Kaufentscheidungen des Kunden zu beeinflussen. Für Deutschland läuft aktuell in Berlin ein Pilotversuch für dieses Projekt. Dort werden verschiedene Möglichkeiten, einen solchen Preisvergleich durchzuführen, an 15 Tankstellen getestet. Danach sollen die Ergebnisse in einem Workshop bewertet und ein Vorschlag nach Brüssel gegeben werden. Zurzeit sieht es so aus, dass all diejenigen Tankstellen, die mindestens einen alternativen Kraftstoff anbieten, ihren Kunden eine solche Preisinformation anzeigen müssen. Als alternative Kraftstoffe zählen unter anderem Erdgas und Autogas. Das heißt, jede Tankstelle, die eine solche Alternative anbietet, muss dem Kunden ein solches Preisinformationssystem für alle alternativen Kraftstoffe – auch die, die man nicht führt – zugänglich machen. Sollte die sogenannte Pflichtsäule für Strom, die ja im Klimakabinett der Bundesregierung auch noch diskutiert wird, tatsächlich kommen, müssten letztlich alle Tankstellen ihren Kunden einen solchen Preisvergleich anbieten.

Warum die Tankstellen Kunden über Wettbewerbsprodukte informieren sollen, die sie selbst gar nicht anbietet, erschließt sich uns nicht. Die Kaufentscheidung des Kunden für das nächste Automobil trifft er nicht spontan an der Tankstelle, sondern beim Betreten des Autohauses. In der Regel informiert sich der Kunde vorher im Internet. Aus diesem Grund hatte man der EU-Kommission auch vorgeschlagen, den Kunden eine solche Vergleichsinformation über eine Webseite zugänglich zu machen. Hierzu meinte die EU, die vorliegende Vorschrift verlange eine Kundeninformation, die greifbar sei und deshalb sollte dies vor Ort an der Tankstelle geschehen.

Dieses Gesetz ist eigentlich eine Unverschämtheit. Den Tankstellen wird vonseiten der Politik klar gesagt: „Wenn möglich, wollen wir ab 2030 den Verbrennungsmotor verbieten und damit brauchen wir euch nicht mehr“. Gleichzeitig sollen wir in vorauseilendem Gehorsam den Kunden darüber informieren, wie es aussehen würde, wenn er statt Benzin oder Diesel eine Alternative getankt hätte.

Dirigistische Eingriffe dieser Art erinnern stark an staatliche Eingriffe in die Wirtschaft wie man sie sonst nur aus autokratisch geführten Ländern kennt. Wieso müssen Tankstellen ihre Kunden darüber informieren, was sie an Kosten hätten, wenn sie statt Benzin oder Diesel als Alternative Strom, Wasserstoff, Erdgas etc. tanken würden? Einerseits sagen verschiedene Politiker, die sogenannte fossile Branche muss weg und andererseits soll die fossile Branche den Kunden jetzt noch Alternativen erklären, die sie selbst gar nicht im Angebot hat und somit für Konkurrenzprodukte des Wettbewerbs werben. Einen solchen Denkansatz kann man wirklich nur als Unsinn abtun. Müssen demnächst Autohäuser ihre Kunden auf das umweltfreundlichere Fahrrad hinweisen? Müssen Fluggesellschaften demnächst den Preis für das alternative Bahnticket direkt mitanzeigen?

Bis heute gibt es noch keine vernünftige Verordnung, die eindeutig regelt, wie der Strompreis an den Stromtankstellen einheitlich für alle Kunden dargestellt werden kann. Dass es überhaupt europaweit zu einem solchen Pilotprojekt an Tankstellen gekommen ist und Unternehmen dies als Test aufgebürdet wurde, ist schon ein Stück aus dem Tollhaus.