Neue europäische Mautrichtlinien ermöglichen eine Klima-Maut – bleibt dann die deutsche CO2-Abgabe für den Verkehrssektor?

Bundesfinanzminister Christian Lindner dürfte sich bald schon über zusätzliche Milliarden Euro in der Staatskasse freuen. Möglich macht es die neue Klima-Maut für Lastwagen, die das Europäische Parlament im Februar 2022 beschlossen hat. Sie soll künftig zusätzlich zur Lkw-Maut fällig werden. Neben Lastwagen ab 7,5 Tonnen fallen ab 2023 auch Handwerker-Fahrzeuge unter die Pflichtgebühr, sofern sie auf Autobahnen oder Bundesstraßen fahren. Der Verkehrsminister muss die Eurovignettenrichtlinie umsetzen und festlegen, ob er den Mindestsatz ansetzt oder die externen Kosten bis zum Doppelten erhebt, was die Richtlinie zulässt. In dem einen Fall nähme der Staat 3,3 Milliarden Euro pro Jahr mehr ein, im anderen 6,6 Milliarden Euro. Der bahnpolitische Sprecher der Grünen, Matthias Gastel schlug vor, mit dem Geld Gewerbegebiete ans Schienennetz anzuschließen oder Schienenumschlagsterminals zu fördern.

Derzeit liegen die Mautsätze für Lastwagen mit der günstigsten Schadstoffklasse Euro 6, je nach Achsen und Gewicht, zwischen 7,9 (7,5-Tonner) und 18,3 Cent (18- bis 40-Tonner) je Kilometer. Der überwiegende Teil setzt sich aus den Kosten für die genutzte Infrastruktur zusammen. Hinzu kommen Lärmkosten und Luftverschmutzungskosten. 7,5 Milliarden Euro nimmt der Staat so pro Jahr ein. Künftig wird ein schwerer Lastwagen entweder 8 Cent oder bis zu 16 Cent mehr zahlen. Es ist noch offen, wie hoch der Zuschlag ausfallen und ab wann er fällig sein wird. Im Koalitionsvertrag steht lediglich: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen.“ Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums hat mittlerweile darauf hingewiesen, dass es eine zweijährige Umsetzungsfrist seitens der EU gibt. Demnach hätte die Bundesregierung bis März 2024 Zeit, um mit der Klimamaut zu starten. Eine ungeklärte Frage bleibt laut Handelsblatt bestehen: „Zahlen die Transporteure womöglich dabei doppelt?“ Schließlich gibt es seit 2021 die CO2-Steuer auf Diesel, die in den kommenden Jahren zudem noch steigen wird. Im Koalitionsvertrag steht hingegen, die Maut werde um eine CO2-Komponente erweitert, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Entsprechend muss die Regierung einen Weg finden, wie sie die Steuer zurückerstattet und gleichzeitig mehr Geld über die Maut verlangt, um Anreize für umweltfreundliche Antriebe zu setzen. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass eine einmal eingeführte Steuer oder Abgabe nicht zurückgenommen wird.