Ende des Jahres ist es so weit. Autos sollen nicht mehr nur Daten sammeln, sondern diese Daten sollen auch an eine Behörde weitergeleitet werden. Jeder Neuwagen, der nach dem Jahreswechsel verkauft wird, soll speichern, wie weit er fährt und wie viel Sprit oder Strom er verbraucht. Ab 2022 gilt dies auch für leichte Nutzfahrzeuge, so eine EU-Verordnung. Mithilfe dieser Daten will die EU auswerten, wie sich die Verbräuche eines Fahrzeugs pro Sekunde, pro Stunde bzw. über den ganzen Lebenszyklus entwickeln. Bei Hybridfahrzeugen soll sich zeigen, ob kurze Strecken wirklich elektrisch gefahren werden und somit der Umweltbonus gerechtfertigt ist.
Allerdings steht bis heute noch nicht fest, in welcher Art und Weise die Daten erhoben und übermittelt werden sollen, obwohl die Verordnung bereits im April 2019 beschlossen wurde. Die Daten könnten bei jeder Inspektion oder bei der Hauptuntersuchung ausgelesen werden. Rein theoretisch könnten die Daten auch in Echtzeit an einen Server gesendet werden.
Wie das Handelsblatt berichtete, ist ungeklärt, wer auf die Daten zugreifen darf. Gehören dazu etwa auch interessierte Gruppen, wie die Deutsche Umwelthilfe?
Diese Fragen hat die EU-Kommission an eine Arbeitsgruppe verlagert. Hier sollen die Mitgliedsstaaten eine Lösung finden, die alle Bedenken ausräumt, vor allem beim Datenschutz. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar nannte im Handelsblatt die zentrale Überwachung der Verbrauchsangaben „durchaus brisant“. „Es werden detaillierte Überwachungsdaten für das jeweilige Fahrzeug erhoben, die bis hinab auf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer reichen und damit grundsätzlich eine Identifizierung des Halters ermöglichen“, so der Datenschützer zum Handelsblatt. Mal sehen, wann und wie es mit den Daten weitergeht, denn an diesen Daten sind viele Firmen und Interessengruppen interessiert.