Zwei neue EU Richtlinien sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
eindämmen
Die Zahlungsdienstrichtlinie PSD2, die im Januar 2018 umgesetzt werden soll und die derzeit diskutierten Vorschläge zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie, könnten Gutscheinkarten in die Bredouille bringen. Beide Richtlinien wollen Geldwäschern und Terroristen das Handwerk legen. Handelsverbände aber fürchten, dass Gutscheinkarten Opfer der neuen Regelung werden könnten. Bislang gilt: Viele Geschenk- oder Gutscheinkarten sind kein E-Geld und werden nicht von der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin reguliert. Doch das könnte sich jetzt ändern. Franchise-Unternehmen, wie Obi oder Fressnapf oder große Handelskonzerne mit mehreren Vertriebslinien, wie MediaMarkt und Saturn, sollen in Zukunft ihre Gutscheinkarten nicht mehr so einfach ausgeben können. Die PSD2 Richtlinie verbietet den Karteneinsatz für ein unbegrenztes Waren- und Dienstleistungsspektrum. Was diese Definition genau heißt, ist strittig.
Die sogenannte Prepaid Karte ist, so die Finanzaufseher, ein weiter Begriff. Deshalb muss die Bafin im Einzelfall noch entscheiden, welche Karten dieser Verordnung unterliegen. In erster Linie geht es dem Gesetzgeber um Terrorismusfinanzierung. Mithilfe von Prepaid Karten wird im sogenannten Darknet anonym eingekauft. Eine Kalaschnikow kostet im Darknet 1.000 Euro, so die Lebensmittelzeitung. Wie viele Karten derzeit mit welchem Volumen hierzulande im Umlauf sind, ist nicht bekannt.
Der Prepaid Verband geht für 2015 von einem Gesamtvolumen von fast 22 Milliarden Euro aus. 14 Prozent davon machen die Geschenkkarten des Handels aus, ohne E-Commerce-Bezahlkarten, wie zum Beispiel für Amazon und iTunes. Für den Handel sind die Gutscheinkarten von großer Bedeutung. Sie machen teilweise bis zu 10 Prozent des Umsatzes im Weihnachtsgeschäft aus.
Doch auch eine andere Verordnung, die 5. EU-Geldwäscherichtlinie, könnte den Gutscheinkarten den Garaus machen. Vor allem Frankreich will eine Null-Euro-Grenze für das anonyme Bezahlen im Internet. Der Grund: Die Attentäter von Paris hatten zur Finanzierung ihrer Aktivitäten Prepaid Karten benutzt. Setzt sich der Vorschlag aus Brüssel durch müssen sich Kunden beim Online-Einkauf mit Gutscheinkarten schon ab dem ersten Euro identifizieren. Für die Händler heißt das, mehr Aufwand und mehr Kosten oder die Einschränkung, Karten nur noch im Laden gegen Ware einzutauschen.
Verärgert sind auch die Anbieter von Prepaid Kreditkarten, die bei Jugendlichen sehr beliebt sind, die aber auch von jenen rund 72 Prozent der Menschen genutzt werden, die über keine Kreditkarte verfügen und trotzdem gerne im Internet shoppen wollen. Jonny Natelberg, politischer Sprecher des Lebensmittel- und Tabakwaren Großhändlers Lekkerland, merkte hierzu in der Lebensmittelzeitung an: Wer anonym zahlen will, kauft künftig weniger solcher Produkte in den Shops unserer Kunden. Und das sind sicherlich nicht alles Kriminelle. Unklar ist nach Meinung von Experten, was mit den Gutscheinkarten von Online-Händlern wie Amazon und Zalando passiert.
Wir werden beobachten, wie es hier in der Diskussion weitergeht.