Verband will Verbot kippen

Wie die Rhein-Zeitung berichtete, hat der Tankstelleninteressenverband (TIV) ein Ende des Betriebsverbotes für Autowaschanlagen an Sonntagen in Rheinland-Pfalz gefordert. In Hessen ist die Wäsche erlaubt, in Rheinland-Pfalz hingegen nicht. Rund 85 Prozent der Autofahrer befürworten eine Abschaffung, wie der TIV in einer landesweiten Umfrage unter 35.000 Tankstellenkunden feststellte. Für den Mitarbeiter sei es am Wochenende egal, ob er neben dem Kraftstoff auch die Waschanlage abrechnet. Kritik kam prompt von den Kirchen und Gewerkschaften. Doch selbst im katholischen Bayern ist die Sonntagswäsche möglich.

Dass es in Deutschland unterschiedlichste Regeln bei der Wagenwäsche an Sonntagen gibt, ist auch nicht verständlich. Grundlage für die umstrittene Regelung ist das Feiertagsgesetz in Rheinland-Pfalz. Demnach sind an Sonn- und Feiertagen „alle öffentlichen bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.“

Laut dem Innenministerium in Rheinland-Pfalz ist es derzeit nicht geplant, das Sonntagswaschverbot zu kippen, so die Rhein-Zeitung. Am Bischofsitz in Limburg/Hessen wird am Sonntag gewaschen und 200 Meter weiter im rheinlandpfälzischen Diez bleiben die Tore der Waschhallen sonntags weiter verschlossen.