Bekanntmachung
Am 28.08.2013 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51 folgende Bekanntmachung vollzogen:
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten von § 4 Absatz 2
sowie der §§ 5 und 7 der MTS-Kraftstoff-Verordnung
Vom 23. August 2013
Nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der MTS-Kraftstoff-Verordnung vom 22. März 2013 (BGBI. l S. 595, 3245) wird hiermit bekannt gemacht, dass § 4 Absatz 2 der Verordnung am 31. August 2013 in Kraft tritt.
Nach § 9 Absatz 2 Satz 2 der MTS-Kraftstoff-Verordnung vom 22. März 2013 (BGBl. l S. 595, 3245) wird hiermit bekannt gemacht, dass die §§ 5 und 7 der Verordnung am 1. Dezember 2013 in Kraft treten.
Berlin, den 23. August 2013
Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie
Im Auftrag
Dr. Armin Jungbluth
Da seit 16. August 2013 13.000 Tankstellen und drei Verbraucherinformationsdienste beim Kartellamt registriert sind, müssen die registrierten Tankstellen gemäß Absatz 1 der Bekanntmachung seit dem 31. August 2013 ihre Preisdaten an die Markttransparenzstelle übermitteln. Diese leitet die Daten an die Verbraucherinformationsdienste weiter. Dies sind zurzeit: Spritgong.de, mehr-tanken.de, clever-tanken.de, Bundesanzeigerverlag GmbH, ADAC e.V. Es kann damit gerechnet werden, dass noch weitere Verbraucherinformationsdienste, laut der Welt auch die Telekom, diesem Kreis beitreten. In der jetzt beginnenden dreimonatigen Testphase können die Tankstellen mit den Verbraucherinformationsdiensten den Datentransfer ausführlich testen und die Verbraucherinformationsdienste erhalten Gelegenheit, die entsprechenden gesetzlich geforderten Beschwerdestellen bis zum 01.12.2013 einzurichten. Am 01.12.2013 sind laut Absatz 2 der oben genannten Bekanntmachung die Preise von allen vorhandenen Informationsdiensten zu veröffentlichen.
In der Bundestagsdrucksache 17/12390 vom 20.02.2013 hatte der Gesetzgeber zu der dreimonatigen Testphase nach § 9 Absatz 2 der Markttransparenzstellenverordnung Folgendes ausgeführt: Um die Robustheit des Systems vor vollumfänglicher Inbetriebnahme hinreichend prüfen zu können, ist für den Probebetrieb ein dreimonatiger Zeitraum vorgesehen. Angesichts der an das System der Markttransparenzstelle gerichteten Erwartungen erscheint es sachgerecht, den endgültigen Betrieb erst nach drei Monaten Probebetrieb aufzunehmen. In dieser Zeit können gegebenenfalls auch noch etwaige kleinere Mängel beseitigt werden.
ED hat das erste Halbjahr intensiv genutzt, um die entsprechenden Änderungen für die Datenübermittlung an den Kassensystemen vorzunehmen. ED wird bis zum 27.09.2013 mit der Meldung ihrer Preisdaten bei der Markttransparenzstelle beginnen und dann in die Testphase mit den Verbraucherinformationsdiensten einsteigen. Die nach dem 27.09.2013 verbleibenden zwei Testmonate wird ED nutzen, die Datenübermittlung stabil und in dem vereinbarten Zeitrahmen von 5 Minuten an die Markttransparenzstelle zu übermitteln. Gleichzeitig wird ED ab dem 01.12.2013 den jeweils gültigen Preis der ED-Tankstellen im Internet sowie als mobile Website für das Smartphone der ED-Kunden abbilden.