Neue Dieselsorten im Verkauf
Die Bundesregierung hat am 29. Mai 2024 sogenannte XtL-Kraftstoffe und B10 in Deutschland zum Verkauf an Tankstellen zugelassen. Unter XtL-Kraftstoffe fällt das Produkt HVO100, das aus biogenen Rest- und Abfallstoffen gewonnen wird. Aber auch synthetischer E-Diesel fällt unter den Begriff XtL. Dieser leitet sich daraus ab, dass ein Rohstoff „X“ in einen flüssigen Energieträger „L“ (Liquid) umgewandelt wird.
In Deutschland sind 14 Millionen Autos, Lastwagen und andere Fahrzeuge mit Dieselmotoren unterwegs. Der HVO100 – oder auch Hydrotreated Vegetable Oil (hydriertes Pflanzenöl) – wird aus Pflanzenöl, pflanzlichen und tierischen Fetten und/oder aus bestehenden Abfallstoffen hergestellt. Der Ausstoß von Feinstaubpartikeln und Stickoxid ist bei diesen Produkten deutlich geringer. Mithilfe von HVO100 können insbesondere große Speditionen ihren CO2-Ausstoß senken. Autofahrer erkennen die Freigabe für ihren Motor am „XtL“-Symbol im Tankdeckel.
Wegen der besseren Klimabilanz wird auf HVO-Diesel keine CO2-Steuer fällig. Die Energiesteuer fällt – wie auch bei mineralischem Diesel – in voller Höhe an. Obwohl die CO2-Abgabe entfällt, ist HVO teurer als herkömmlicher Diesel.
Aktuell geht der Interessenverband eFuelsNow e.V. von rund 150 Tankstellen aus, die HVO anbieten. Dies entspricht knapp einem Prozent des deutschen Tankstellenmarktes. Der Markt für HVO wird nur langsam wachsen. Dies wird durch die sogenannte Bestandsklausel erschwert. Diese schreibt vor, dass Tankstellen HVO100 nur einführen dürfen, wenn sie auch weiterhin B7-Diesel im Sortiment anbieten.
Doch wir wären nicht Deutschland, wenn wir es nicht noch zusätzlich kompliziert machen würden. Der Gesetzgeber hat versäumt, die Rechtslage für Ölabscheideanlagen für HVO zu klären. Wie der Argus Report berichtete, gibt es Landkreise, in denen der Verkauf von HVO aufgrund seiner Ähnlichkeit zu fossilem Diesel erlaubt ist, während andere Landkreise den Verkauf kategorisch unterbinden, bis die unteren Wasserbehörden die vorhandenen Ölabscheider für HVO freigeben.