Die Energiesteuer war 2019 mit einem Aufkommen von 40,7 Milliarden Euro die mit Abstand stärkste Bundessteuer. Davon resultierten 36,8 Milliarden oder 90,3 Prozent aus dem Absatz der Kraftstoffe Benzin und Diesel. Die restlichen 10 Prozent trug die Energiesteuer auf Heizöl und Erdgas bei.
Die Energiesteuer für Kraftstoffe trägt mit 11,4 Prozent zur Finanzierung des Bundeshaushalts bei. Jeder neunte Euro im Jahresbudget des Bundes wird derzeit über fossile Kraft- und Brennstoffe generiert. Weitere 9 Milliarden erhalten die Bundesländer aus der Kfz-Steuer. E-Fahrzeuge sind bis 31.12.2025 von der Kfz-Steuer befreit.
Dauerhaft muss die Energiesteuer anders erhoben werden, wenn der Straßenverkehr, angetrieben durch die E-Mobilität, weiterhin einen beträchtlichen Anteil an Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt leisten soll. Der Strom für die Elektromobilität wird mit 2 Cent je Kilowattstunde besteuert. Der Energiesteuersatz auf Benzin beträgt umgerechnet auf die Kilowattstunde 7,2 Cent und für Diesel 4,8 Cent. Zudem wird ab 2021 eine zusätzliche CO2-Bepreisung auf Kraftstoffe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz erhoben.
Bei einem Elektroauto mit einem Energieverbrauch von 15 Kilowattstunden pro 100 Kilometer nimmt der Staat 31 Cent an Stromsteuern ein. Mit einem vergleichbaren Benzinfahrzeug werden bei 6 Litern Verbrauch für 100 Kilometer Fahrstrecke, knapp 4 Euro als Energiesteuer fällig. Zudem werden auch treibhausgasarme Kraftstoffe wie Biokraftstoffe der vollen Energiesteuer unterzogen. Dies war einmal anders und als der Staat merkte, dass ihm durch die Befreiung zu viel Energiesteuer fehlte, wurde diese geändert. Ähnlich wird es beim E-Auto sein, denn auch diese benutzen die Straßen und verursachen CO2. Laut NTV kommt eine E-Auto erst nach 70.000 km auf eine bessere CO2-Bilanz als ein Verbrenner. Dies setzt aber voraus, dass der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbarem Strom kommt.