HVO-Diesel und B10-Diesel dürfen zwar zukünftig in Deutschland angeboten werden, aber E5 als Schutzsorte bleibt

Seit April 2024 darf HVO-Diesel sowie B10-Diesel an deutschen Tankstellen in den Verkauf gebracht werden. Allerdings verpasste die Bundesregierung die Chance E5 als Schutzsorte für E10 aufzugeben. Es wäre einfacher den CO2-Ausstoß zu senken, indem klimafreundliche Kraftstoffe getankt werden könnten, als über den Tausch der Verbrenner gegen E-Fahrzeuge. Der HVO-Diesel könnte hier helfen, denn er ist ein Dieselkraftstoff, der aus Fettabfällen hergestellt wird.

HVO hat – neben seiner Umweltfreundlichkeit – den Vorteil, dass er weitestgehend konventionellem, sogenanntem paraffinischen Diesel (aus fossilem Mineralöl) entspricht. Folglich kann HVO ohne technische Veränderungen am Motor bedenkenlos getankt werden. Durch höhere Centanwerte ist der designte Sprit verbrennungstechnisch besser als sein fossiles Pendant. Weniger Ruß und Stickoxide machen die lokalen Emissionen ebenfalls sauberer. Der Kraftstoff ist geruchslos und daher angenehmer im Handling. Allerdings ist HVO nicht günstig. In den Niederlanden wird HVO bereits an 150 Tankstellen angeboten und der Dieselkunde muss einen Aufpreis von 15 bis 30 Cent pro Liter in Kauf nehmen.

Es gibt Stimmen für eine steuerliche Vergünstigung für den Klimasprit, allerdings verhallen diese in der Politik. Auch eine Beimischung von 20 Prozent HVO zum Diesel würde einen kräftigen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. Seit Anfang April kann B10-Diesel an deutschen Tankstellen eingeführt werden, allerdings schreibt der Gesetzgeber weiterhin vor, dass B7-Diesel als Bestandsschutzsorte vorzuhalten ist. Das heißt, wenn ein Tankstellenbetreiber B10 einführen will, muss er dies zusätzlich zu dem B7-Diesel tun.

Aus diesem Grund wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Gesetzgeber beschlossen hätte, dass ab April 2024 E5 nicht mehr als sogenannte Schutzsorte vorzuhalten ist, da nahezu alle Verbrenner E10 tanken können. Doch hierzu war der deutsche Gesetzgeber nicht bereit, sodass Deutschland eines der wenigen europäischen Länder bleibt, in denen neben E10 noch E5 im Markt ist. Ohne die Abschaffung dieser Referenzsorte, ist die Einführung eines neuen Produktes nicht möglich. Die meisten Tankstellen haben weder freie Tanksäulen noch freie Lagerbehälter, um den Kunden HVO- oder B10-Diesel anzubieten. Sinnvoll wäre es gewesen, wenn der Gesetzgeber die beiden Bestandssorten B7 und E5 aufgegeben hätte, um weitere Kraftstoffe, die einen geringeren CO2-Ausstoß haben, wie B10- oder HVO-Diesel in den deutschen Markt zu bringen. Auch die Abschaffung von E5 würde eine erhebliche CO2-Einsparung erbringen.

Vor der Einführung von neuen Produkten wie HVO beziehungsweise B10 wäre es wichtig, dass die europäischen Kraftfahrzeughersteller verbindliche Freigaben für die jeweiligen Fahrzeugmodelle geben. Die Einführung von E10, die 2011 startete, scheiterte auch an der Tatsache, dass die Automobilkonzerne am Anfang keine klaren Freigaben für ihre jeweiligen Fahrzeugmodelle erteilten.

Aber so lange der politische Wille in Deutschland fehlt, die herkömmlichen Mineralölkraftstoffe mittels Zugabe von Biokomponenten CO2-ärmer zu machen, so lange wird sich auch hier nichts tun, wie die neue Gesetzeslage einwandfrei zeigt. Die Politik setzt in Deutschland zu 100 Prozent auf den E-Motor und verpasst Chancen, die Kraftstoffbeimischungen bewirken würden. Im deutschen Markt soll unbedingt verhindert werden, dass das Image des Verbrenners über Beimischungen wieder besser wird.