Für E-Autobesitzer winkt Bargeld aus dem Verkauf von Treibhausgaszertifikaten

Besitzer eines Elektroautos können ab 2022 nebenbei Geld verdienen. Aktuell wird eine jährliche Prämie von 250 Euro pro Elektrofahrzeug gezahlt, da diese gegenüber Verbrennern CO2 einsparen. Das heißt, die eingesparten Emissionen können sich Elektrofahrzeuginhaber als auch Ladesäulenbetreiber gutschreiben lassen.

Mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote will die Politik vom Verkehr ausgehende Emissionen deutlich senken und klimaschonende Antriebsarten fördern. Schon jetzt können Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, vom THG-Quotenhandel profitieren und Erlöse generieren. In 2022 wird der Kreis der Teilnahmeberechtigten auch auf Halter von E-Autos und Ladesäulenbetreiber erweitert. Der Gedanke hinter dem Konzept ist: Wer CO2-emittierenden Kraftstoff in den Verkehr bringt, muss dafür zahlen. In Deutschland geschieht dies über die sogenannte THG-Quote. Firmen, die eine negative CO2-Bilanz haben, u.a. Mineralölunternehmen, können bei anderen Unternehmen, die mehr CO2 einsparen, als sie selbst müssten, CO2- Zertifikate kaufen. Sollte ein Unternehmen weder den erforderlichen Prozentsatz an CO2-Einsparungen erfüllen und keine Zertifikate von den Anbietern kaufen, ist eine Strafzahlung (Pönale) an das Hauptzollamt zu entrichten.

Im Mai 2021 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Treibhausgasminderungsquote bei Kraftstoffen von 4 Prozent in 2020, 6 Prozent ab 2022 und weiter schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 anhebt. Die Quote regelt, in welcher Größenordnung die Mineralölunternehmen ihrem Angebot an fossilem Sprit auch emissionsfreie Kraftstoffe beimischen müssten. Da diese Kraftstoffe aber nicht im nötigen Umfang zur Verfügung stehen oder die Kunden diesen Kraftstoff nicht tanken (siehe E10), ist der Quotenhandel erforderlich, um die Pönale zu vermeiden. Deshalb wird den Mineralölunternehmen der Handel von THG-Quoten mit anderen Unternehmen ermöglicht, die emissionsarme Kraftstoffe, beispielsweise Strom für Elektromobilität, in den Verkehr bringen. Das Problem für die Mineralölunternehmen ist, dass der Aufwand sehr hoch wäre, wenn sie sich die benötigten Quoten von einzelnen Personen oder Unternehmen zusammenkaufen würden. Sie brauchen ein gesammeltes Angebot und sind auch bereit, dafür einen Aufpreis zu zahlen.

Einige Start-ups haben daraus ein neues Geschäftsmodell gemacht. Sie bündeln die THG-Quoten einzelner Kunden und verkaufen diese an Konzerne. So springt auch für die Kunden weiterhin mehr Geld heraus, als es beim Handel mit einzelnen Quoten der Fall wäre. Die dienstleistenden Start-ups leiten die gebündelten Daten und Unterlagen der Kunden an das Umweltbundesamt weiter und lassen dort die Strommengen und deren Emissionsminderungen zertifizieren. Im Hintergrund handeln sie die THG-Quoten im großen Stil. Ist der Quotenhandel abgeschlossen, werden die Handelsverträge an das Hauptzollamt übermittelt und der Kunde erhält die Quotenerlöse für seine E-Fahrzeuge. Um sich für den Quotenhandel registrieren zu können, benötigen Privatkunden lediglich ihre Kontaktdaten und den Fahrzeugschein. Ladesäulenbetreiber müssen zusätzlich den Wert der umgesetzten Kilowattstunden übermitteln.