Deutschland spricht über Übergewinnsteuer und glaubt an das Preissystem in Österreich
Die Internationale Energieagentur (IEA) hat Maßnahmen vorgeschlagen, um die Nachfrage nach Öl und Gas zu senken und so an das knappe Angebot anzupassen. Eine geringere Nachfrage würde zudem preisdämpfend wirken.
Zur Stabilisierung der Angebotsseite beschloss die IEA am 11.03.2026 gemeinsam mit ihren Mitgliedsländern, weltweit 400 Millionen Barrel Öl aus strategischen Reserven freizugeben – die größte Freigabe in ihrer Geschichte. Ziel war es, das Angebot zu erhöhen und die Preise zu senken. Am Tag der Ankündigung fielen die Ölpreise um rund zehn Dollar. Dieser Effekt ist inzwischen weitgehend eingepreist.
Zur Reduktion der Nachfrage empfiehlt die IEA unter anderem: mehr Homeoffice, eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h, stärkere Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wechselnde Fahrverbote in Städten (nach Kennzeichen), Förderung von Carsharing sowie eine effizientere Fahrweise und bessere Wartung von Fahrzeugen. Auch im gewerblichen Verkehr sollen optimierte Auslastung und Fahrweise den Dieselverbrauch senken.
Für den Flüssiggassektor (LPG) wurden ebenfalls Maßnahmen vorgeschlagen, die jedoch in Deutschland eine geringere Rolle spielen.
Während die IEA auf Nachfragereduktion setzt, versucht die deutsche Politik, die Preise ohne solche Maßnahmen zu senken. Diskutiert werden unter anderem Steuersenkungen, eine höhere Pendlerpauschale, Entlastungen bei der CO₂-Bepreisung sowie ein Energiekrisengeld.
Zusätzlich wurde in den Markt eingegriffen, indem das österreichische Preismodell übernommen wurde, ohne die strukturellen Ursachen der Preisunterschiede ausreichend zu berücksichtigen. In Österreich sind die Preise – insbesondere für Diesel – ähnlich stark oder sogar stärker gestiegen. Unterschiede ergeben sich vor allem aus niedrigeren Steuern und CO₂-Belastungen und den Treibhausgasminderungsvorgaben. Gleichzeitig wurde das Kartellrecht zulasten der Mineralölunternehmen verschärft, etwa durch eine Umkehr der Beweislast. Vergleichbare Preisschwankungen in anderen Branchen, ob Lebensmittelhandel, Hotels oder Flugreisen werden hingegen akzeptiert ohne ähnliche Transparenz- oder Regulierungspflichten. Diese Preise werden nicht im Internet veröffentlicht oder an der Straße angezeigt und entsprechend überwacht.
Auch eine Übergewinnsteuer wird diskutiert, etwa zur Finanzierung höherer Pendlerpauschalen. Eine klare Definition von „Übergewinnen“ fehlt bislang. Zudem richtet sich die Maßnahme gegen integrierte Konzerne, die es im deutschen Ölmarkt kaum noch gibt. RWE und E.ON haben ihre Tankstellen und deutschen Raffinerien bereits zur Jahrtausendwende an internationale Unternehmen wie Shell und BP mit Sitz in England verkauft.
Parallel zur Senkung der Kraftstoffpreise plant die Bundesregierung, die THG-Quoten bis 2040 deutlich zu verschärfen. Sollte die Gesetzesänderung umgesetzt werden, könnte der Kraftstoffpreis allein dadurch bis 2030 um rund 20 Cent und bis 2035 um weitere 25 Cent pro Liter steigen – jeweils noch zuzüglich Mehrwertsteuer. Auch die nationale CO₂-Abgabe soll ab 2027 in das europäische System überführt werden.
Damit entsteht ein Widerspruch: Einerseits werden Maßnahmen vorbereitet, die Preise langfristig erhöhen, andererseits versucht man kurzfristig, sie regulatorisch zu senken.
Eine weitere Möglichkeit zur Entlastung wäre die Abschaffung der E5-Vorhaltepflicht an Tankstellen zum 01.04.2026 gewesen. Rund 60 Prozent der Autofahrer tanken weiterhin E5, obwohl E10 möglich wäre. Ein vollständiger Umstieg könnte etwa 650 Millionen Liter fossilen Kraftstoff durch Ethanol ersetzen und rund 2 Millionen Tonnen CO₂ einsparen und somit die Kosten für Verbraucher um etwa 6 Cent pro Liter senken. Diese Maßnahme würde sowohl Umwelt als auch Nachfrage und Preise entlasten.